10. März 2022

Aktuelles – Ukraine

Was ist neu ?   Alle Ergänzungen auf einen Blick finden Sie     => HIER

Aktualisiert am 02.05. !

Auszug aus dem 32. Infobrief vom 11. April 2022
Das Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI) informiert:
" Aufenthaltserleichterungen für Geflüchtete aus der Ukraine verlängert
Die Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung wird bis zum 31. August 2022 ver-
längert. ..
Geflüchtete aus der Ukraine, die noch keine Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz erhalten haben, können sich damit weiterhin legal in
Deutschland aufhalten. Diejenigen, die noch nach Deutschland kommen, können vereinfacht in das Bundesgebiet einreisen.

Die aktuell geltende, bis 23. Mai 2022 befristete Ausnahmeverordnung befreit einen weiten Kreis von Kriegsflüchtlingen vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels und
bestimmt, dass diese einen Aufenthaltstitel im Bundesgebiet einholen können. Durch die nun beschlossene Änderungsverordnung gelten die aktuellen Ausnah-
meregelungen bis zum 31. August 2022 fort. "

Sozial Bazar (früher Kleiderkammer)  : Ökumenischer Sozialdienst, Rathausstraße 5, 82194 Gröbenzell
e-mail: info@oeksd-groebenzell.de
 Im Haus ist auch eine Pflegeeinrichtung, deshalb bitte im Haus die 3-G-Regel und FFP2-Maskenpflicht (Kinder medizische Maske) beachten !

VERANSTALTUNGSHINWEISE
Jeden Freitag ab 19 Uhr  Friedenskundgebung
laut Münchner Merkur am Bahnhofsvorplatzu an der Kirchenstraße. Falls dort niemand ist, bitte auch vor dem Rathaus nachsehen.

Herzliche Einladung zum ökumenischen Friedensgebet am Sonntag,
um 19 Uhr
in der Kirche St. Johann Baptist in Gröbenzell!

DRK-Suchdienst-International:
Tracing@drk-suchdienst.de    089/680773-111 (Deutsch, Englisch, nicht Ukrainisch)
Ebenfalls Unterstützung bei der Suche nach nahestehenden Personen zu denen der Kontakt verloren wurde gibt es bei der
Hotline des Bayerischen Staatsministeriums:
 0049 (0)89 54497199 (Montag bis Freitag von 08:00 bis 20:00 Uhr, Samstag und Sonntag von 10:00 bis 14:00 Uhr) oder per E-Mail an Ukraine-hotline@freie-wohlfahrtspflege-bayern.de

Bedingt durch den Krieg Putins gegen die Ukraine haben sich Tausende Menschen auf die Flucht machen müssen und deshalb wollen wir ihnen beim Ankommen und Integrieren zur Seite stehen. Eine Untergruppe des AK-Asyl in Gröbenzell hat sich hierzu gebildet. (Siehe ganz unten auf diesen Seiten)
Da es auf allen Ebenen Initiativen und Verantwortlichkeiten gibt, wollen wir Ehrenamtlichen uns auf unsere Möglichkeiten und Stärken besinnen und eng kooperieren mit anderen Playern wie z.B. der Gemeinde Gröbenzell.
Um Sie ein wenig über den aktuellen Info- und Planungsstand in Kenntnis zu setzen:

1. Wer sind die Menschen, die zu uns kommen? Wo werden sie wohnen?

- Wir rechnen vorwiegend mit Frauen, Kindern und älteren Menschen ab 60 Jahren. Durch hier schon länger ansässige Ukrainer ist eine gewisse Selbsthilfestruktur gegeben.  Trotzdem freuen wir uns über ehrenamtliche DolmetscherInnen für Arztbesuche, Behördengänge u.ä.
- Einige der Flüchtlinge haben Verwandte oder Freunde, bei denen sie unterkommen, bzw. wurden von Freiwilligen privat für eine gewisse Zeit aufgenommen. Allerdings sind auch noch sehr viele in Notunterkünften wie Turnhallen etc. untergebracht. Sowohl kurzfristiger Wohnraum als auch längerfristige Bleibe werden dringend benötigt !

Information zu Schulbesuch in Gröbenzell:

Grundsätzlich beginnt die Schulplicht  nach 3 Monaten  Aufenthalt in Deutschland. Bereits vorher können Schüler z.B.  in sogenannten Willkommensklassen aufgenommen werden.
In Gröbenzell können SchülerInnen ab der 5. Klasse die Willkommensklasse am Gymnasium Gröbenzell besuchen (sekretariat@gymnasiumgroebenzell.de ,  www.gymnasiumgroebenzell.de ),
oder ab dem Alter von 12 Jahren die Willkommensklasse der Mittelschule Puchheim, die ebenfalls für Gröbenzeller SchülerInnen zuständig ist. (sekretariat@ms-puchheim.de   , www.mspuchheim.de)
Kinder im Grundschulalter wenden sich an die zuständige Grundschule ihres Schulsprengels und werden dort individuell in ihre Jahrgangsstufe integriert. Zusätzliche Förderung handhaben die Schulen unterschiedlich und nach Bedarf. Für diese Altersgruppe gibt es keine Willkommensklasse in Gröbenzell.  Info zu Schulsprengel: https://www.groebenzell.de/bildung-kultur/schulen.html

Infobox

Kurzinformation zu Grundsicherung nach SGB II  auf Ukrainisch:  https://www.arbeitsagentur.de/datei/kurzinformation-arbeitslosengeld-ii-sozialgeld-ukrainisch_ba147425.pdf

Landratsamt Füstenfeldbruck: www.lra-ffb.de
FAQ des Landratsamtes FFB :  alles wichtige für Ukraine-Flüchtlinge im Landkreis  Stand 16.03.22

Stadt FFB: https://www.fuerstenfeldbruck.de/ffb/web.nsf/id/li_erklaerung-gegen-krieg-ukraine.html
mit Infos für Ankommende in FFB (ukrainisch) und Kontaktstellen

in Deutsch, Englisch, Ukrainisch:
-
Laufend aktualisierte Info des Bundes Innenministeriums: FAQs zu allen Lebensbereichen (incl. Gesundheitsversorgung) der Geflüchteten aus der Ukraine in Deutsch, Englisch, Ukrainisch
-Noch ausführlicher: HANDBOOKGERMANY UKRAINE

 Wohnrecht: Info zur privatenBeherbergung

Weitergehende Info: Schwerpunkt Ukraine des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes

Bayerisches Innenministerium: www.ukraine-hilfe.bayern.de       

Viele detaillierte Infos, praktische Hilfe für Flüchtlinge und Anlaufstellen für Leute die helfen wollen:
https://www.fluechtlingsrat-bayern.de/unterstuetzung-fuer-ukrainerinnen/

MEDIZINISCHE HILFE:
- Medizinische Versorgung im Landkreis FFB: Was ist, wenn ich zum Arzt muss? Sofern es sich um einen akuten medizinischen Notfall handelt, wählen Sie die 112. Bei Fragen zur gesundheitlichen Vorsorge wenden Sie sich bitte an ukraine@lra-ffb.de
- Weitere Infos zu MEDIZINISCHER HILFE  - auch Vermittlung von medizinischer Versorgung Schwerkranker ( Patienten mit Krebs, Aids, MS, Tuberkulose, Diabetes)
https://medwatch.de   Link zu allen Texten auf UKRAINISCH

Kostenloses Bahnticket : https://www.bahn.de/info/helpukraine
Kostenlose MVV-Nutzung

Telefonieren innerhalb EU und nach Ukraine und Daten frei
https://www.telekom.de/hilfe/ukraine?samChecked=true

2.  Wichtig zu wissen

- Rechtlichen Rahmenbedingungen: Es gilt die "vorübergehende Schutzgewährung nach § 24 AufenthG für Kriegsflüchtlinge infolge des bewaffneten Konflikts in der Ukraine". Informationen dazu finden sich in der verlinkten FAQ in der Infobox

- Personen aus der Ukraine im Besitz eines biometrischen Passes können sich  innerhalb der EU für 90 Tage aufhalten und auch reisen. Für den Status als Flüchtling nach §24 AufenthG, müssen sie sich allerdings registrieren lassen. ( Siehe unten) Die Rechte nach §24AufenthG sollen sie voraussichtlich nur in dem Land genießen, in dem sie sich registriert haben, und welches diesen Aufenthaltstitel erteilt hat. (Ratsbeschluss der EU vom  04.03.22)


Weitere Informationen zur Ukraine-Hilfe finden Sie u.a. auf der Homepage des bayerischen Innenministeriums: http://www.ukraine-hilfe.bayern.de/  Dort können freie Wohnungen für Geflüchtete (egal ob kostenlos oder zu einem angemessenen Mietzins) angemeldet werden über das Formular des Ministeriums. Darüber hinaus will die Seite Sprachmittler*innen gewinnen, sie bietet darüber hinaus viele Informationen zu Sach- und Geldspenden u.v.m..
Freie Wohnungen können Sie auch unkompliziert anbieten über : https://www.muenchner-freiwillige.de/ukraine.html
  Die Vermittlung kann dort ggfs sehr schnell erfolgen

  • - Sollten Sie freundlicherweise Geflüchtete bereits privat beherbergen oder dies vorhaben, so wenden Sie sich gerne auch an den AkAsyl, damit wir Sie untereinander vernetzen können.
  • - Direkte persönliche Kontaktaufnahme am Hauptbahnhof ist leider hochproblematisch, wegen der nicht seltenen ausbeuterischen Absicht, mit der dort Ankommende z.T. bereits konfrontiert wurden.

Registrierung als Kriegs-Flüchtling nach §24 AufenthG  und Beantragung von Hilfen  -  Änderungen Stand 08.04.22 Quelle: Hotline FFB

für Personen in privater Unterkunft   In  Landkreis FFB insbesondere in Gröbenzell

mit dem Formular des Landratsamtes FFB:    FFB Selbstmelder Flüchtlinge Ukraine (lra-ffb.de)  wird der Registrierungsprozess eingeleitet. Sie erhalten einAntwortschreiben, mit einem Antragformular und Liste der Dokumenten die eingereicht werden müssen. Diese müssen in der Regel vorliegen, bevor Sie einen Termin mitgeteilt bekommen.
Am 25. März wurde das Formular für Selbstmelder auf der Website des Landrastamtes FFB geändert. Seit dem kann man gleich in dem Formular ankreuzen, wenn man Hilfe benötigt. Dies gilt NUR für Leute, die noch nicht registriert sind. Versuchen Sie bitte auf keinen Fall sich nochmals zu registrieren, weil das Chaos gäbe.

Alle Leute die sich vorher gemeldet haben, mussten die Sozialhilfe oder Krankenhilfe extra beantragen. Falls Sie dies damals und bisher noch nicht getan haben sollten, schreiben Sie eine e-mail an asyl-leistungen@lra-ffb.deLeistungen werden ab Antragsdatum rückwirkend gezahlt. Sollten Sie an einer anderen - nicht zuständigen Stelle - die Leistung beantragt haben, so wird Ihr Antrag weiter geleitet. Das Datum zählt, als Sie die mail geschrieben haben. Wenn Sie Fragen zu Ihrem Antrag haben, können Sie die Hotline im Landratsamt FFB anrufen: 08141-519-7788 (Montag  bis Freitag 8.00- 14:00 ) oder eine e-mail schreiben an ukraine@lra-ffb.de. In der Telefon-Hotline kommt man meistens schnell durch. Es gibt dort auch ÜbersetzerInnen.

Wichtig ist die sofortige Beantragung der Leistungen, da rückwirkend ab Bantragung geleistet wird.  Dringende medizinische Fälle werden ausserdem vorgezogen, und sehr zeitnah beantwortet.

 

Übersetzung von Geburtsurkunden, Pass ect. :

Gefordert wird eine "glaubwürdige" Übersetzung  Im Landratsamt gibt es DolmetscherInnen. Diese wechseln zwischen den Räumen und haben viel zu tun. Wenn Sie selbst Dolmetscher mitbringen können, sind sie etwas entlastet.
Sollten Sie aber keine Übersetzung Ihrer persönlichen Dokumente haben, so melden Sie dies bei Ihrem Sachbearbeiter an. Dieser wurde Ihnen bereits in einem Antwortschreiben mitgeteilt.  Das Dokument kann dann im Beisein des Sachbearbeiters von einem Dolmetscher des Landratsamtes übersetzt werden.

PIC-Registrierung:
Für die Erteilung eines Aufenthaltstitels muss eine sogenannte PIC-Registrierung erfolgen. Diese findet manchmal im Landratsamt statt, manchmal bei der Polizei. Es kann also sein, dass Sie 2 Termine zur "Registrierung" bekommen. Die Pic-Registrierung ist technisch aufwändig. Persönliche Daten werden dabei zentral erfasst. Die PIC Registrierung ist Voraussetzung für die Bestellung des Dokumentes mit Aufenthaltstitel. Die - vorläufige - Fiktionsbescheinigung kann allerdings schon vorher erteilt werden.

 

 

 

 

3. Ansprechpartner – lokal

- Informationen rund um Unterbringung und Aufenthalt finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes Fürstenfeldbruck: www.lra-ffb.de.

- Auf der Homepage der Gemeinde Gröbenzell finden Sie wichtige Hinweise unter www.groebenzell.de

  Die Gemeinde Gröbenzell ist auch für die sozialen Belange, Wohnen und Kindergartenunterbringung zuständig:

Gemeindeverwaltung: soziales@groebenzell.de    08142/505 - 871 Frau Vogel,  - 254  Herr Bräunig

Kleider-versorgung:  Sozial Bazar (früher Kleiderkammer)  : Ökumenischer Sozialdienst, Rathausstraße 5, 82194 Gröbenzell
e-mail: info@oeksd-groebenzell.de
 Im Haus ist auch eine Pflegeeinrichtung, deshalb bitte im Haus die 3-G-Regel und FFP2-Maskenpflicht (Kinder medizische Maske) beachten !

Beratung:

in Fürstenfeldbruck:
Hotline des Landkreises FFB: 08141/519-7788 Mo - Fr: 08:00 - 16:00 Uhr oder  ukraine@lra-ffb.de
Beratungstelefon ZAM - Caritas Zentrum Asyl&Migration 08141- 063017  Mo - Fr: 09:00 -12:00 und Di + Do: 13.00 - 16.00

 

in München:
Zentrale Telefonnummer für Geflüchtete (auch auf Ukrainisch) und Anfragen von hilfswilligen BürgerInnen der Stadt München: 089-12 69 915 100

Beratung und praktische Hilfen : Die  Flüchtlingshilfe-München  hat u.a.  Hefte zum Deutschlernen auch in Ukrainisch und Russisch herausgegeben

  • 4. Der AK Asyl hilft bei den notwendigen Informationen und Integrationsschritten.

Dafür bilden wir eine Untergruppe Ukraine und freuen uns über jeden Beitrag - ob groß oder klein. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt per Mail auf. (asylgroebenzell@gmail.com) Wenn Corona es zulässt, laden wir dann zu einem Infoabend ein. Des weiteren halten wir Sie über Rundmails über die aktuellen Informationen auf dem Laufenden.
Wir organisieren
keine Material- und Sachspenden sowie Spendenaufrufe. Sollte Bedarf an Kleidung bestehen, klären wir die Möglichkeiten mit der Leitung der Kleiderkammer im ökumenischen Sozialdienst (Sozialdienstbazar) ab.