Während des Verfahrens
Recht auf Erwerbstätigkeit und Ausbildung
Nach 3 Monaten Aufenthalt in Deutschland haben Asylbewerber das Recht auf die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder den Beginn einer Ausbildung. Dies gilt nicht für Bewerber aus sicheren Herkunftsländern, wie derzeit Senegal, Ghana, Mazedonien, Albanien, Kosovo, Montenegro.
Pflicht zu aktiver Integration
=> Vorlage aller Personalpapiere (Pass, Personalausweis, Geburts- und Heiratsurkunden, Führerschein, Zertifikate)
=> rasches Erlernen der deutschen Sprache
=> Bemühen um Selbstversorgung durch Erwerbstätigkeit
=> Einhalten der Gesetze und Regeln des Gastlandes
=> Vermeiden von Straffälligkeit