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An der Grenze wendet sich der Asylsuchende an die Grenzbehörde. Diese leitet ihn an die nächstgelegene Erstaufnahmeeinrichtung weiter. Sie verweigert die Einreise, wenn der Asylsuchende aus einem sicheren Drittstaat eingereist ist.
Gibt sich eine Person im Inland bei der Polizei, in einer Erstaufnahmeeinrichtung oder beim BAMF als asylsuchend zu erkennen, wird sie ebenfalls an die nächste Erstaufnahmeeinrichtung verwiesen.
Verteilungssystem „EASY“ und Königsteiner Schlüssel
Mit dem System „EASY“ wird die Verteilung der Asylbewerber bundesweit verwaltet. Hiermit wird die Zuordung zur letztlich zuständigen Erstaufnahmeeinrichtung ermittelt. Sofern sich der Asylsuchende nicht bereits in der für ihn zuständigen EAE befindet, muss er sich dorthin begeben. In der Außenstelle des BAMF, welche dieser Einrichtung zugeordnet ist, stellt er dann seinen Asylantrag.
Die Zuteilung erfolgt nach dem sogenannten „Königsteiner Schlüssel“. Er berücksichtigt Kapazitäten der Bundesländer, Zuständigkeiten für das Heimatland (nicht jede Außenstelle des BAMF bearbeitet jedes Herkunftsland) und Quoten der einzelnen Bundesländer, die sich aus Steuereinnahmen und Bevölkerungszahl errechnen.
Derzeitiger Verteilungsschlüssel
Baden-Württemberg: 12,9% Bayern: 15,2% Berlin: 5,07% Bremen: 0,93% Hamburg: 2,55% Hessen:7,3% Mecklenburg-Vorp.: 2,06% Niedersachsen: 9,4% NRW: 21,22% Rheinland-Pfalz: 4,8% Saarland: 1,22 % Sachsen: 5,14% Sachsen-Anhalt: 2,9% Schleswig-Holstein: 3,36% Thüringen: 2,78%
Nordrhein-Westfalen nimmt die meisten Asylbewerber auf, danach folgen Bayern und Baden-Württemberg.