Das Alsylbewerberleistungsgesetz sichert den Grundbedarf und regelt die Versorgung
Es gilt für Asylbewerber, Ausreisepflichtige, Geduldete und für andere Ausländer, die sich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten dürfen.
Folgende Leistungen sind vorgesehen:
- Grundleistungen für Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege, Gebrauchs- und Verbrauchsgüter im Haushalt
- Taschengeld für persönliche Bedürfnisse im Alltag
- Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt
- weitere Leistungen bei besonderen (Einzelfallregelung)
Die Grundleistungen werden als Sachleistungen bereit gestellt. Hiervon kann – soweit nötig – abgewichen werden. Einzelheiten des Verfahrens regeln die Bundesländer. Nähere Auskünfte erteilt die örtlich zuständige Sozial- oder Ausländerbehörde.